Foto von zwei Geigern des Bundesjugendorchesters

Fragen und Antworten zum Mitspielen

Teilnehmerkreis/Mitgliedschaft

Preisträger und Teilnehmer der Bundeswettbewerbe »Jugend musiziert« und andere talentierte und förderungswürdige Instrumentalisten zwischen 14 und 20 Jahren, die in Deutschland leben, oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen mitspielen.

 

Aufnahme

Nach einer Vorauswahl aufgrund des Bewerbungsbogens wird zu einem Vorspiel eingeladen, bei dem die Qualifizierung zur Teilnahme an den Arbeitsphasen erfolgt. Bewerben können sich Instrumentalisten zwischen 14 und 17 Jahren. Die Vorspiele finden in der Regel im Herbst statt. Erste Preisträger des Bundeswettbewerbes »Jugend Musiziert« in der Solowertung erhalten in der Regel automatisch eine Einladung zu einem Vorspiel. Jugendliche die in den Instrumenten Violine, Viola und Kontrabass den 1. oder 2. Bundespreis erhalten haben, können ohne Probespiel in das Orchester aufgenommen werden. Bewerber, die ein Probespiel absolvieren, haben aber immer Vorrang.


Ein bestandenes Vorspiel kann eine sofortige Aufnahme bei der nächsten Arbeitsphase bedeuten, oder Eintragen in der Warteliste, in der Regel für die Dauer eines Jahres bzw. bis zum Erreichen der Altersgrenze. Die anfallenden Kosten (Fahrt und Aufenthalt) für das Vorspiel gehen zu Lasten des Bewerbers.

 

Vorspiel

Dieses sollte bis höchstens 15 Minuten dauern (bei einer minimalen Vorspieldauer des Programms von 10 Minuten). Neben zwei Werken bzw. Sätzen aus unterschiedlichen Stilepochen mit gegensätzlichem Charakter (langsam und schnell) sollte auch die vielfältige technische Beherrschung des Instruments aus dem Programm hervorgehen. Der Vortrag sollte dem Niveau des Orchesters angepasst sein und in etwa einer Hochschulaufnahmeprüfung entsprechen. Das Vorspielen von Orchesterstellen kann verlangt werden. In diesem Fall werden die Noten dem Bewerber vorher zugeschickt.

 

Probearbeitsphase

Nach Aufnahme in das BJO gilt die erste Arbeitsphase als Probearbeitsphase. Beurteilungskriterien für diese Probezeit sind:
• instrumental-technisches Können
• Musikalität
• musikalische Anpassungsfähigkeit
• Vorbereitung auf die Arbeitsphase
• Engagement und Disziplin bei Proben und Konzerten
• soziales Verhalten

 

Arbeitsweise

In der Regel führt das BJO jährlich 3 Arbeitsphasen von etwa 2- bis 3wöchiger Dauer durch: Winter (Dezember/Januar), Frühjahr (Ostern), Sommer (Juli/August). Am Anfang einer Arbeitsphase wird unter der Leitung erfahrener Dozenten in Gruppenproben auf die Arbeit im Gesamtorchester vorbereitet. Tuttiproben mit dem Dirigenten schließen sich an. Eine Konzerttournee findet direkt im Anschluss an die Proben statt.

 

Unterrichtsbefreiung

Einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für die Mitwirkung im Bundesjugendorchester erhält jeder Teilnehmer zur Vorlage bei seiner Schule jeweils zusammen mit dem Rundschreiben für die Arbeitsphase.

 

Gebühren

Jedes Mitglied wird durch die Financiers des Bundesjugendorchesters mit Leistungen im Wert von ca. 2.000,— Euro pro Arbeitsphase gefördert. Der Eigenbeitrag für die Teilnahme an den Arbeitsphasen beläuft sich auf etwa 300,— Euro pro Arbeitsphase. Bei Auslandsreisen sind die Gebühren in der Regel höher. An- und Abreisekosten werden nicht erstattet.

 

Instrumente

Jedes Mitglied ist für sein Musikinstrument selbt verantwortlich. Große Instrumente können allerdings vom Orchester gestellt werden. Da es eine rotierende Stimmverteilung gibt (es gibt z.B. keinen 1. Flötisten, der immer die 1. Stimme spielt), werden von allen Musikern auch Nebeninstrumente wie z.B. Piccoloflöte, Bass- und Es-Klarinette, Englisch-Horn und Kontrafagott verlangt. Dies kann u.U. schon für die erste Arbeitsphase gelten. Das Orchester stellt folgende Instrumente zur Verfügung: Kontrabässe (teilw. 5-Saitig), Harfen, Klavier, Celesta, Pauken, Schlagzeug, Englisch-Horn, Bassklarinette, Kontrafagott etc.).

 

 

 

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