bundesjugendorchester

Einfach Mitspielen!

Ihr seid neu mit dabei oder interessiert euch für das Bundesjugendorchester? Hier findet ihr einige Informationen, was ihr zum Mitspielen im Orchester und zur Organisation der Arbeitsphasen wissen müsst. Bei Fragen könnt ihr uns auch persönlich kontaktieren unter bjo@musikrat.de oder telefonisch unter 0228 2091-193.

Arbeitsweise

In der Regel führt das Bundesjugendorchester jährlich drei Arbeitsphasen von etwa zwei- bis dreiwöchiger Dauer durch: Winter (Dezember/Januar), Frühjahr (Ostern), Sommer (Juli/August).

Am Anfang einer Arbeitsphase wird das musikalische Programm unter der Leitung erfahrener Dozent:innen in Gruppenproben für die Arbeit im Gesamtorchester vorbereitet. Tuttiproben mit der Dirigentin oder dem Dirigenten schließen sich an. Eine Konzerttournee (Dauer ca. 1–2 Wochen) findet direkt im Anschluss an die Proben statt.

Aufnahme – Probespiel

Nach einer Vorauswahl aufgrund des Bewerbungsbogens wird zu einem Vorspiel eingeladen, bei dem die Qualifizierung zur Teilnahme an den Arbeitsphasen erfolgt. Bewerben können sich Instrumentalist:innen zwischen 14 und 17 Jahren. Die Vorspiele finden in der Regel im Herbst statt. Die anfallenden Kosten (Fahrt und Aufenthalt) für das Vorspiel gehen zu Lasten der Bewerbenden.

Probespielprogramm: Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, möglichst verschiedene Tempi/Charaktere, die selbst ausgewählt werden können. Bitte die ganzen Stücke/Sätze vorbereiten (maximale Vorspieldauer: 7 Minuten; Falls die Dauer der Werke die Vorspielzeit überschreiten, kann von der Jury abgebrochen werden.). Jugend musiziert-Teilnehmende können ihr dort gespieltes Programm vortragen. (Bei Schlagzeug muss je ein Werk für 1. Pauken, 2. Kleine Trommel und 3. ein Mallet-Instrument (Marimbaphon, Xylophon oder Vibraphon) vorbereitet werden.) Darüber hinaus wird die Vorbereitung aller Orchesterstellen erwartet, die wir im Vorfeld (nach Bewerbungsschluss) gemeinsam mit der Information zum Vorspieltermin und -ort per E-Mail zuschicken. Die Jury entscheidet, welche Orchesterstellen vorgetragen werden sollen.

Klavierbegleitung: Eine Klavierbegleitung kann selbst mitgebracht werden oder vom Bundesjugendorchester gestellt werden. Die Korrepetitor:innen sind professionelle Musiker:innen. Aus terminlichen Gründen kann keine Verständnisprobe vor dem Probespiel stattfinden. Die dafür notwendigen Noten müssen dem Büro des Bundesjugendorchesters bis eine Woche nach Bewerbungsende vorliegen, andernfalls kann eine Korrepetition nicht gewährleistet werden. Den Klavierbegleiter:innen liegen keine Ersatznoten vor.

Erste Preisträger:innen des Bundeswettbewerbes Jugend Musiziert in der Solowertung erhalten in der Regel automatisch eine Einladung zur Bewerbung zum Probespiel. Jugendliche, die in den Instrumenten Violine, Viola, Cello und Kontrabass den ersten oder zweiten Bundespreis erhalten haben, können ohne Probespiel in das Orchester aufgenommen werden. Bewerber:innen, die ein Probespiel absolvieren, haben aber immer Vorrang. Deshalb wird die Teilnahme am Probespiel empfohlen.

Jury: Die sechs Jurys bestehen aus Orchesterdozent:innen, Vertreter:innen des Orchesters (mit beratender Stimme) sowie gegenebenfalls der Orchesterdirektion.

Tag des Probespiels: Wir bitten um Anmeldung am Bundesjugendorchester-Empfang spätestens 45 Minuten vor der Vorspielzeit. Der Einspielraum wird den Bewerber:innen dort mitgeteilt und steht spätestens 30 Minuten vor der Probespielzeit zur Verfügung. Damit möglichst viel Zeit für das Vorspiel bleibt, bitten wir insbesondere die Streicher bereits vor dem Vorspielraum auszupacken und einzustimmen. Eine Information zur Stimmung des jeweiligen Klaviers wird an der Tür ausgehangen.

Über das Ergebnis des Probespiels werden die Musiker:innen ca. eine Woche nach dem Probespiel per Brief benachrichtigt.

Gebühren

Jedes Orchestermitglied wird durch die Financiers des Bundesjugendorchesters mit Leistungen im Wert von ca. 2.000 Euro pro Arbeitsphase gefördert.

Der Eigenbeitrag für die Teilnahme an den Arbeitsphasen beläuft sich auf etwa 270 Euro pro Arbeitsphase. Bei Auslandsreisen sind die Gebühren in der Regel höher. An- und Abreisekosten werden nicht erstattet. In persönlichen finanziellen Ausnahmesituationen kann der Sozialfonds der Stiftung Bundesjugendorchester die Teilnahmebebühr übernehmen. Eine formlose Beantragung pro Arbeitsphase bei der Orchesterdirektion reicht hierfür aus.

Instrumente

Jedes Mitglied ist für sein Musikinstrument selbst verantwortlich.

Da es eine rotierende Stimmverteilung gibt (es gibt z. B. keine erste Flötistin bzw. keinen ersten Flötisten, die oder der immer die erste Stimme spielt), werden von allen Mitgliedern auch Nebeninstrumente wie z. B. Piccoloflöte, Bass- und Es-Klarinette, Englischhorn und Kontrafagott sowie Wagnertuba verlangt. Dies kann u. U. schon für die erste Arbeitsphase gelten.

Das Orchester stellt folgende Instrumente zur Verfügung: Kontrabässe (5-saitig), Harfen, Klavier, Celesta, Pauken, diverses Schlagwerk, Englischhorn, Bassklarinette, Es-Klarinette, Kontrafagott.

Probearbeitsphase

Ein bestandenes Probespiel kann eine sofortige Aufnahme bei der nächsten Arbeitsphase bedeuten oder das Eintragen in der Warteliste, in der Regel für die Dauer eines Jahres bzw. bis zum Beginn eines Studiums oder einer beruflichen Ausbildung.

Nach Aufnahme in das Bundesjugendorchester gilt die erste Arbeitsphase als Probearbeitsphase.
Beurteilungskriterien für diese Probezeit sind:

  • instrumental-technisches Können
  • Musikalität
  • musikalische Anpassungsfähigkeit
  • Vorbereitung auf die Arbeitsphase
  • Engagement und Disziplin bei Proben und Konzerten
  • soziales Verhalten

Unterrichtsbefreiung

Ein Bestätigungsschreiben für die Teilnahme an der aktuellen Arbeitsphase für die Mitwirkung im Bundesjugendorchester erhalten Teilnehmende zur Vorlage bei der Schule jeweils zusammen mit dem Rundschreiben für die Arbeitsphase. Der eigentliche Antrag bei der Schule muss jedoch je nach Anforderung selbstständig geregelt werden.

Teilnehmerkreis/Mitgliedschaft

Preisträger:innen und Teilnehmende der Bundeswettbewerbe Jugend musiziert sowie andere talentierte und förderungswürdige Instrumentalist:innen zwischen 14 und 17 Jahren, die in Deutschland leben oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können sich für ein Probespiel bewerben.

Nach bestandenem Probespiel können Jugendliche VOR dem Vollstudium ohne besondere Altersbegrenzung mitspielen.
Studierende IM Vollstudium können bis zum vollendeten 19. Lebensjahr mitspielen (Ende mit dem 19. Geburtstag).

Bei Bedarf und in Ausnahmefällen kann von diesen Regeln abgewichen werden
 

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